Sind wir am ARSCH Breaking New´s

Während Frau Merkel ganz gemütlich in einem “jüdischen” Restaurant sitzt, hat sie mit Ihren “Attlati”, wie Hitler 1933 (mit Hilfe von Hindenburg) seinerseits.., das “Ermächtigungsgesetz” verabschieden lassen.

Quelle: Facebook

OHNE DIE ZUSTIMMUNG DES “PARLAMENT” EINZUHOLEN.

Quelle: Deutscher Bundestag Dokumente

Zitat Gauland: “Er sprach von „Kriegspropaganda“, regiert werde Deutschland „von einer Art Kriegskabinett“. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten beschlössen am Parlament vorbei die größten Freiheitsbeschränkungen in der Geschichte des Landes. Solche Entscheidungen dürfe aber nur der Bundestag treffen. Die Einschränkungen im Kulturbetrieb nannte Gauland maßlos und unangemessen. Er warnte, einen zweiten kompletten Lockdown würde die Wirtschaft nicht verkraften. Der klassische deutsche Mittelstand werde gerade ruiniert!”

Quelle: Deutscher Bundestag Dokumente

Zitat Lindner Zitat: “Auch die FDP sieht das Parlament gegenüber der Regierung im Hintertreffen. Fraktionschef Christian Lindner rügte, der Bundestag könne die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern nur noch nachträglich zur Kenntnis nehmen. Dies sei mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden und drohe die parlamentarische Demokratie zu deformieren. Weitreichende Grundrechtseinschränkungen sollten im Parlament nicht nur kommentiert, sondern auch beschlossen werden. Die Debatte gehöre zurück in die Parlamente.”

Quelle: Deutscher Bundestag Dokumente

Merkel: Entzug der Grund­rechte kann nur „Ultima Ratio“ sein!!!!

Ob der Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der Umgang mit Rechtsextremen, die anstehende Wahl des künftigen EU-Kommissionspräsidenten oder die die Arbeit der Treuhandanstalt und ein Verbot von Tabakwerbung – erneut war das Spektrum der Themen breit, mit denen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) in ihrer zweiten Befragung durch die Abgeordneten in diesem Jahr konfrontiert war. Ihr Eingangstatement zu Beginn der einstündigen Regierungsbefragung am Mittwoch, 26. Juni 2019, hatte die Bundeskanzlerin genutzt, um vor allem über das Treffen des Europäischen Rates am 20./21. Juni in Brüssel zu berichten.

Leute, das hat sie bereites am 26.Juni 2019 vorgetragen!

Quelle: Deutscher Bundestag

Merkel: Corona-Maß­nah­men sind erfor­der­lich und verhältnismäßig!!!!

Das Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung wird von Teilen der Opposition heftig attackiert und als völlig untauglich gewertet. Insbesondere Redner von AfD und FDP erklärten am Donnerstag, 29. Oktober 2020, nach einer Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) im Bundestag, die immer neuen Einschränkungen der Grundrechte seien inakzeptabel und führten letztlich nicht zum Erfolg im Kampf gegen die Pandemie.

UND SIE HAT ES TROTZDEM AM PARLAMENT VORBEI GEMACHT!

Wie das Grundgesetz eine kanzlerlose Zeit verhindert ####

Der am 24. September gewählte neue Bundestag ist am 24. Oktober zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Damit endete die alte, 18. Wahlperiode, und es begann die neue, 19. Wahlperiode. Die neu gewählten Abgeordneten traten ihr Mandat an, nicht wiedergewählte Abgeordnete der vorigen Wahlperiode verloren ihr Mandat. Doch ist auch die alte Bundesregierung noch im Amt? Das Grundgesetz gibt die Antwort vor: In Artikel 69 Absatz 2 heißt es, dass mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages in jedem Fall das Amt des Bundeskanzlers und der Bundesminister „endigt“.

Kanzler muss im Amt bleiben

Da die Kanzlerwahl nicht auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Bundestages stand, wäre die Bundesrepublik seit dem 24. Oktober ohne eine Regierung.

Um dies zu verhindern, regelt das Grundgesetz im dritten Absatz des Artikels 69: „Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ist ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.“

Geschäftsführende Bundesregierung

Tritt dieser Fall ein, spricht man von der „geschäftsführenden Bundesregierung“. Wann der neue Bundeskanzler gewählt werden muss, regelt das Grundgesetz nämlich nicht. In der Vergangenheit war es meist so, dass der Bundestag den Kanzler oder die Kanzlerin in seiner zweiten Sitzung gewählt hat. Vor vier Jahren wurde Angela Merkel aber erst in der vierten Sitzung am 17. Dezember 2013 gewählt.

Ersucht also der Bundespräsident den Kanzler, im Amt zu bleiben, dann ist der Kanzler dazu auch verpflichtet. Einige Verfassungsrechtler sagen, der Bundeskanzler könnte sich aus zwingenden Gründen auch weigern, andere sehen es allein als Sache des Bundespräsidenten an, ob er Gründe für eine solche Unzumutbarkeit der weiteren Amtsführung berücksichtigen will. Ein objektiver Grund für eine „Unzumutbarkeit“ könnte etwa eine schwere Krankheit sein.

##### Das bedeutet, kommt es im Jahre 2021 zu “keiner Wahl”, bleibt Angela Merkel im AMT ####

Auch ein Misstrauen-Votum gegen Merkel ist nach Artikel 67 des Grund-Gesetz ausgeschlossen! #####

Quelle: Facebook

#### Wenn Ihr “Deutsch” weiter pennt, dann sind wir alle “am ARSCH”! ####

 

7 Gedanken zu „Sind wir am ARSCH Breaking New´s“

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